Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.
Die Erdbestattung ist hierzulande am weitensten verbreitet. Daneben gibt es die Feuerbestattung und anschließende Beisetzung der Asche in einer Urne. Hier kann es wegen der Auslastung der Krematorien längere Wartezeiten bis zur Verbrennung geben.Die Seebestattung bezeichnet die Einäscherung eines Verstorbenen mit anschließender Beisetzun g seiner Asche in einer Urne im Meer. Die anonyme Bestattung ist eine Erd- oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld.Dabei werden weder Platz noch Zeitpunkt der Beisetzung bekanntgegeben.
Die kirchliche Bestattung ist im Grundsatz den Mitgliedern der Kirche vorbehalten. Wer sich durch Kirchenaustritt bewusst von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt hat, kann nur in bestimmten Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, zum Beispiel wenn er die Absicht des Wiedereintritts bekundet hat, aber durch den Tod daran gehindert wurde. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer! Wenn eine kirchliche Bestattung nicht möglich ist, kann auch ein freier Redner eine Trauerfeier durchführen; die Kosten tragen Sie selbst. Angehörige, die Trost suchen, können sich selbstverständlich an ihre Kirchengemeinde wenden.
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. In Ausnahmefällen kann jedoch ein Amtsträger einer anderen Konfession in der Trauerfeier mitwirken. Dies muss mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen sein.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat, und äußern Sie Ihre Wünsche.
Immer mehr Friedhofsverwaltungen und Bestattungsunternehmen bieten Abschiedsräume an, in denen die Verstorbenen aufgebahrt werden. Dort können Angehörige ungestört bei ihren Verstorbenen sein und gegebenenfalls eine Totenwache halten.
Neben den Kosten für Sarg, Grab, Kränze und eventuellen weiteren Leistungen eines Bestatters können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle, die Inanspruchnahme des Organisten sowie für das Läuten hinzukommen.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen, wenn sich Musiker dafür finden.
Pfarrer/innen melden sich nach einem Todesfall in der Regel telefonisch und besuchen die Hinterbliebenen zu Hause, um Zuwendung und Beileid zu signalisieren. Der Trauerbesuch dient vor allem der Seelsorge an den Angehörigen und der Vorbereitung der Trauerfeier. Wenn Sie weiterhin Gespräche und Unterstützung suchen, können Sie sich jederzeit an Ihren Pfarrer/in wenden. Einmal im Monat bieten wir das Café Tröster an, einen Raum für Menschen in Trauer, die sich gegenseitig austauschen und stärken wollen.